BRV - Computer

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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. BRV-Computer
Inhaber: Gerhard Schleufe
Buersche Str. 121
49152 Bad Essen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge zwischen der Firma BRV-Computer und einem Kunden und/oder Lieferanten in allen laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen.
Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur dann, wenn die Fa. BRV-Computer dem zustimmen.

2. Angebote

Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch einen Auftrag des Kunden und eine schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. BRV-Computer verbindlich. Alle angegebenen Preise lauten auf Euro und verstehen sich, sofern nicht anders erwähnt inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer.

3. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Zahlungen werden nur in bar oder per Zahlung mit EC-Karte akzeptiert sofern möglich. Hierbei ist die Zahlungsbestätigung auf dem Ausdruck für die erfolgte Zahlung maßgeblich.
Muss Ware für den Kunden von der Fa. BRV-Computer bei einem Lieferanten bestellt werden, ist sie berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu fordern, die bei Ausführung der Bestellung fällig ist.
Bei Lieferung von Waren zum Kunden oder sonstige vertragliche Leistungen am Sitz des Kunden werden Wege- und Arbeitszeit und Fahrtkosten gesondert berechnet.
Kommt der Kunde in diesem Falle einer fälligen Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist
die Firma BRV-Computer berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung der
Forderung alle gelieferten Teile wieder mitzunehmen und für Wege-, Arbeitszeit und
Fahrtkosten eine Unkostenpauschale in Höhe von Euro 75,- zu erheben.
Zahlungsverzug. Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, so ist die
Firma BRV-Computer berechtigt, Mahngebühren in Höhe von Euro 5,- für die erste Mahnung und Euro 10,- für jede weitere Mahnung zu erheben. Gleichzeitig sind ab dem Tag des Verzuges Zinsen für den gesamten Rechnungsbetrag in gesetzlicher Höhe fällig. Die Fa. BRV-Computer ist berechtigt einen entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
Eine Aufrechnung seitens des Kunden ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Fa. BRV-Computer behalten sich alle Eigentumsrechte an sämtlichen
gelieferten Teilen bis zur vollständigen Zahlung der offenen Rechnungen vor.
Werden Teile der Ware weiterverarbeitet, so erwirbt die Firma BRV-Computer anteilsmäßig ein Eigentum an dem neuen Produkt.

5. Lieferung

Lieferfristen sind, soweit nicht schriftlich als verbindlich erklärt, nur annähernd und
unverbindlich. Eine Terminabsprache ist für beide Parteien verbindlich. Dies gilt
insbesondere für Lieferungen der Firma BRV-Computer. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage des schriftlichen Auftrages bzw. der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Lieferkonditionen. Bei außerhalb unseres Einflusses liegenden Verzögerungen, insbesondere Streik in unseren oder fremden Betrieben, höherer Gewalt, Energiemangel etc. ist die Lieferfrist angemessen zu verlängern.
Die Fa. BRV-Computer sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und gesondert abzurechnen.

6. Gewährleistung

Sofern die Vertragspartei eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
Kaufmann ist, müssen erkennbare Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware, andere Mängel innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung, schriftlich angezeigt werden.
Bei Nichthandelsgeschäften sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens
innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen seit Eingang der Ware zu rügen. Nach
Ablauf der Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Das gleiche gilt für Mängel, die Folge unsachgemäßer Behandlung oder ohne Einwilligung der Fa. BRV-Computer vorgenommener Reparaturen oder Eingriffe sind.
Ist eine Beanstandung des Kunden berechtigt, so wird die Firma BRV-Computer den Fehler abstellen, erneut liefern oder den Rechnungsbetrag ersetzen. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserungen oder Nachlieferung besteht das Recht auf Wandlung oder Minderung.
Reklamationen werden grundsätzlich nur unter Vorlage der Rechnung anerkannt.
Befinden sich auf den gekauften Teilen Garantiesiegel oder Label (auch von Lieferanten), so dürfen diese weder beschädigt noch entfernt sein, sonst erlischt die Garantie.
Geöffnetes Verbrauchmaterial wie Datenträger / Tinten oder Tonerpatronen sind von der Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.
Die Fa. BRV-Computer gibt Herstellergarantien in dem Umfang an die Kunden weiter, wie sie der Hersteller selbst gibt. Diese Weitergabe verpflichtet die Firma BRV-Computer zu nichts, sie braucht weder für die Garantien einzustehen, noch sie bearbeiten oder die Transportkosten etc. zu übernehmen. Es bleibt generell dem Kunden überlassen, Garantieansprüche, die über die Gewährleistungspflicht der Fa. BRV-Computer hinausgehen, beim Hersteller selbst einzufordern. Insbesondere gilt bei gebraucht Ware " gekauft wie gesehen ", desweiteren sind Gebrauchsspuren z.B. Kratzer - Dellen - Abbrüche u.s.w. ohne jegliche Gewährleistungen.

6. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind auf den
Warenwert der Lieferung beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere bei
Defekten an Software und Datenverlust durch den Gebrauch der Teile der Firma BRV-Computer sind von vornherein ausgeschlossen. Schäden an der Hardware durch den Einbau der von der Firma BRV-Computer gelieferten Teile werden nur ersetzt, wenn der Einbau durch die Firma BRV-Computer vorgenommen wurde und der Schaden zweifelsfrei auf den Einbau der Teile zurückzuführen ist. Der Nachweis der Schadensursache ist vom Geschädigten zu führen. Für aufgegebene Datensicherungen des Kunden übernehmen wir keine Haftung.

7. Gerichtsstand

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist der Gerichtsstand immer Osnabrück.

8. Salvatorische Klausel

Ist eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmungen diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der
Bestimmungen am nächsten kommen. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon
unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.


Letzte Aktualisierung 01.09.2015


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